Wir informieren unseren Auftraggeber über das, was auf ihn zukommt.
Wir kennen folgende Möglichkeiten unserer Vergütung:
Für eine Erstberatung erhalten wir ein Zeithonorar, maximal jedoch
Im Bereich der Steuerberatung richten wir uns nach den Sätzen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGVO). Aber auch hier können wir im Einzelfall ein Zeithonorar vereinbaren, so dass Sie dann, wenn Sie uns die Arbeit durch geordnete Unterlagen erleichtern, eine geringere Gebühr tragen.
Im Bereich der Rechtsberatung und –vertretung gibt es die Möglichkeit des einmaligen oder laufenden Beratungsvertrages mit Vergütung nach Zeitaufwand.
Für exakt definierte Aufträge können wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar vereinbaren.
Die gerichtliche Vertretung vor den Instanzen der Zivil-, Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) honoriert. Eine Pauschalvergütung in Form einer Honorarvereinbarung ist in schwierigen und aufwendigen Fällen angebracht, da dort oft eine Vergütung nach den Gebührenverordnungen der Rechtsanwälte und/oder Steuerberater nicht mehr kostendeckend ist.
Das Stundenhonorar ist gestaffelt von
Beispiele